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Bestimmungen über die Verwendung von Winterböcken usw., gültig ab 01.01.2015

1. Alle neu erworbenen oder neu hinzugekommenen Winterböcke usw. müssen zusam-menklappbar sein, wenn diese während des Nichtgebrauchs auf dem Gelände von ABC aufbewahrt werden sollen. Neu erworbene oder neu hinzugekommene Bootswagen dürfen nicht unbenutzt auf dem Gelände von ABC abgestellt werden, sondern müssen spätestens 14 Tage nach Zuwasserlassen entfernt werden.

2. Sämtliche Winterböcke und Wagen müssen mindestens mit dem Namen des Bootes deutlich und leicht lesbar gekennzeichnet werden. Winterböcke oder Wagen, deren Besitzverhältnisse nicht eindeutig festgestellt werden können, und die nicht spätestens 14 Tage nach dem Zuwasserlassen entfernt worden sind, werden durch ABC entsorgt / verkauft, ein evt. Erlös fällt dem Club zu.

3. Sämtliche Wagen müssen in einem solchen Zustand sein, dass sie sicher mit einem Boot darauf bewegt werden können.

4. Lose Gegenstände (Leitern, Zelte, Planen usw.) dürfen auf Winterböcken bzw. Boots-wagen, die auf dem Gelände von ABC aufgestellt werden sollen, nicht gelagert werden, wenn die Böcke bzw. Wagen nicht genutzt werden.

5. Sämtliche zusammenklappbaren Winterböcke müssen unmittelbar nach dem Zuwasser-lassen zusammen geklappt werden. Wenn dies nicht erfolgt, wird ein Monteur bestellt, die Kosten dafür, die vom Monteur festgelegt werden, hat der Bootseigner zu tragen.

6. Winterböcke, die verkauft bzw. entsorgt werden sollen, können nach Absprache mit dem Hafenmeister für einen kürzeren Zeitraum auf dem Gelände verbleiben.